Abrechnung - Praxis Wolfgang Keßler

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Abrechnung heilkundlicher psychotherapeutischer Leistungen


Gesetzlich Versicherte:

Ich habe eine Kassenzulassung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und kann daher bei gesetzlich Versicherten direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Aufgrund meiner Approbation ist eine Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr möglich.

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Privatversicherung und Beihilfe:

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe erstattet. 

Der Umfang der Kostenerstattung ist in dem Vertrag geregelt, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. 


Selbstzahler:

Die Kosten der Therapie können auch selbst übernommen werden. 

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenversicherung. 


Beratung:

Beratung ist keine Heilbehandlung. 

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich; die Kosten müssen selbst getragen werden.



 
 
 
 
 
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